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KG, 26.08.2013 - 2 U 129/11 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13
Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte …
Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Kammergerichts vom 26. August 2013 - 2 U 129/11 - wird verworfen. - BGH, 05.03.2015 - III ZR 236/13 KG Berlin - Az. 2 U 129/11 vom 10.06.2013;.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. Juni 2013 - 2 U 129/11 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).